ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

xX-Fighters
MOTORRADUMBAU & TECHNIK
Inh. Thomas J. Roux
Höffgeshofweg 32
47807 Krefeld
Tel 02151 – 32 62 957
Fax 02151- 32 62 958
info@xxfighters.de
Ust.-IdNr. beantragt

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – nachfolgend „AGBen“ genannt – gelten für alle Rechtsgeschäfte von xX-Fighters nachstehend „ Auftragnehmer“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner – nachstehend "Auftraggeber" genannt.

1.2 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Auftragnehmer absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer zwecks Überprüfung der technischen Funktion und Reparaturfähigkeit oder Umbaumaßnahmen Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Nach deren Überprüfung wird der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Auftraggeber die Fahrzeuge und Fahrzeugteile reparieren bzw. umzubauen.

2.2 Eine genaue Bezeichnung Fahrzeuge und Fahrzeugteile und Spezifika der Handhabung und Funktionalität werden in einer gesonderten Auftragsbestätigung festgelegt.

2.3 Der Auftragnehmer erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt der Fahrzeuge und Fahrzeugteile bestätigt.

2.4 Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, so ist diese für den Inhalt des Vertrages und den Umfang der Reparatur maßgebend. Nebenabreden, Sonderwünsche und Sonderanfertigungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Wenn sich durch das Ausführen des Auftrags weiteres notwendige Reparaturen des Fahrzeuges ergeben, die vorher nicht ersichtlich waren, wird der Auftragnehmer sich die Erlaubnis zur Durchführung telefonisch vom Auftraggeber bestätigen lassen.

3. Zustandekommen des Auftrages

3.1Im Auftragsschein oder in einem Bestätigungsschreiben sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen.

3.2 Der Auftraggeber enthält eine Durchschrift des Auftragsscheins.

3.3 Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen.

4. Vergütung

4.1 Der Auftragnehmer repariert den Reparaturgegenstand nach dem zeitlichen individuellen Aufwand. Der Stundenlohn beträgt 60,00 €/Std. Bei großen Umbaumaßnahmen wird eine individuelle Pauschale, abhängig von Der Größe des Umbaus mit dem Auftraggeber vereinbart.

4.2 Bei der Berechnung der Reparatur nach Aufwand sind die Preise für verwendete Teile, Materialien und Sonderleistungen, sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen.

4.3 Auf Verlangen des Auftraggebers vermerkt der Auftragnehmer im Auftragsschein auch die Preise, die bei der Durchführung des Auftrags voraussichtlich zum Ansatz kommen.

4.4 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Angebotes; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Das Angebot kann nach Fertigstellung bis zu 15 % abweichen.

4.5 Wenn im Auftragsschein Preisangaben enthalten sind, muss ebenso wie beim Kostenvoranschlag die Umsatzsteuer angegeben werden.

4.6 Wird die Reparatur der Fahrzeuge oder Fahrzeugteile aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag; es sind dann lediglich die Abweichungen im Leistungsumfang gesondert aufzuführen.

4.7 Sämtliche Zahlungen sind bei Abholung sofort und ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von Empfohlen: 2 % - über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz Überleitungsgesetz - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.

4.8 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Auftragnehmer auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Einzelteile die vom Auftraggeber bestellt werden und den Wert von 50,00 € überschreiten, werden vor der Bestellung per Vorkasse mit dem Auftraggeber abgerechnet.

4.9 Sämtliche Leistungen des Handwerkers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

5. Unternehmerpfandrecht Neben dem gesetzlichen Unternehmerpfandrecht steht dem Auftragnehmer wegen seiner Forderung aus dem Vertrag ein vertragliches Pfandrecht an den auf Grund des Auftrages in dessen Besitz gelangten Geräten und Sachen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und allen sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit diese mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind

6. Abnahme

6.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald der Auftragnehmer diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme soll im Betrieb des Auftragnehmer erfolgen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Abnahme findet statt nach folgender Vereinbarung:

6.2. Der Auftraggeber kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch den Auftragnehmer unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Auftraggeber mit der Abnahme haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden an Geräten und Sachen.

7. Sachmängelhaftung Der Auftragnehmer haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB. Schlagen 0 - 2 Versuche der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, verhältnismäßig zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. 8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.

8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Gerichtsstand

9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

9.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

9.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmer.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.

10.3 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.